Schwaben-Therme
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Fahrradverleih - Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingung Schwaben-Therme

I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG:
1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.
2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
4. Der Vermieter empfiehlt zum Schutz vor Kopfverletzungen einen Fahrradhelm zu tragen.

II. PFLICHTEN DES MIETERS:
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Das Fahrrad muss außerhalb geschlossener Räumen an einem festen Gegenstand (Zaun, Laterne etc.) gesichert werden.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.

III. REPARATUR:
1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, etc. trägt der Mieter die Kosten.
3. Bei Defekten am Fahrrad ist vor der Reparatur in einer Fremdwerkstatt der Vermieter sofort zu benachrichtigen (hierfür steht eine Hotlinenummer 07525/935109 zur Verfügung), andernfalls behält sich der Vermieter vor, die Kosten zu erstatten.

IV. UNFALL/DIEBSTAHL:
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen, Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter bestätigt, dass er im Falle eines Unfalls krankenversichert ist oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommt.

V. HAFTUNG:
1. Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind sowie für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen, die ihm in Rechnung gestellt wird.
4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

VI. RÜCKGABE DES FAHRRADES:
1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters und der vereinbarten Zeiten Uhrzeit (Rückgabe 18.00-20.00 Uhr).
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

VII. ABSCHLIESSENDES:
1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
2. Sollten einzelne des Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

VIII. STORNOGEBÜHREN:
Bei Nichteinhaltung von Reservierungen werden folgende Stornogebühren fällig: 2 Tage vor Verleihbeginn 50% des Verleihpreises, 1 Tage vor Verleihbeginn 75% des Verleihpreises, am Leihtag 100% des Verleihpreises. Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig.
Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten.